BENIHOMES · COSTA BLANCA
Immobilie an internationale Käufer an der Costa Blanca verkaufen

Wer im Ausland wohnt, muss eine Immobilie aus der Ferne beurteilen können, bevor er anreist, bietet oder eine Anzahlung leistet. Stellen Sie daher überprüfbare Angaben zu Objekt, Zustand, Nebenkosten und Ablauf bereit. Eine sorgfältige Präsentation senkt die Unsicherheit, garantiert jedoch weder Verkaufspreis noch Verkaufsdauer.
Unterlagen vor der Veröffentlichung ordnen
Bereiten Sie Eigentumsurkunde, einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch (nota simple), Katasterreferenz, IBI-Belege, Angaben zur Eigentümergemeinschaft und Nachweise für wesentliche Umbauten vor. Vergleichen Sie die Flächenangaben in den Dokumenten mit dem tatsächlichen Objekt. Die spanische Verwaltung erläutert die Prüfung von Eigentum und Belastungen. Eine Energieklasse darf nicht geschätzt werden: Die Zertifizierung beim Verkauf regelt das Königliche Dekret 390/2021.
Bestehen Hypothek, beschlossene Sonderumlagen, Mietverhältnis oder sonstige Nutzungsrechte, klären Sie frühzeitig deren Behandlung. Bei nicht in Spanien steuerlich ansässigen Verkäufern ist die konkrete steuerliche Abwicklung gesondert fachlich zu prüfen. Ein Exposé ist kein Rechtsgutachten.
Angebotspreis mit vergleichbaren Daten begründen
Vergleichen Sie Mikrolage, Flächendefinition, Zustand, Aussicht, Zugänglichkeit, Ausstattung und Datum jeder Beobachtung. Ein Angebotspreis einer anderen Wohnung ist kein belegter Verkaufspreis. Wenn belastbare Vergleiche fehlen, ist eine nach Besichtigung und Akteneinsicht bedingte Preisspanne ehrlicher als eine scheinbar exakte automatische Bewertung.
Zeigen Sie die tatsächliche Küche, Bäder, Terrasse, Raumfolge und Aussicht der angebotenen Einheit. Kennzeichnen Sie Bilder der Umgebung, gemeinsamer Anlagen und genehmigte Visualisierungen. Grundriss und Liste der enthaltenen Möbel, Stellplätze und Abstellräume erleichtern die Einordnung. Preis, Fläche und Bedingungen müssen in allen Sprachen übereinstimmen. Eine Werbeübersetzung ersetzt keine fachliche Vertragsprüfung.
Besichtigung, Angebot und Abschluss
Klären Sie Budget, Finanzierung, Zeitplan und geplante Nutzung, ohne unnötige persönliche Dokumente einzuholen. Eine Besichtigung vor Ort oder per Video sollte auch Einschränkungen zeigen. Halten Sie offene Fragen schriftlich fest. Ein Angebot muss Preis, enthaltene Gegenstände, Anzahlung, Bedingungen und Termine benennen. Vor Entgegennahme von Geld sollten Notar oder Berater die Unterlagen und Vereinbarung prüfen.
Für Investoren verlinken wir den Vergleich der Costa-Blanca-Standorte und die Prüfung der Ferienvermietung. Eine Erlaubnis zur touristischen Vermietung lässt sich nicht aus dem Ortsnamen ableiten; entscheidend ist das konkrete Objekt.
Ersetzt ein virtueller Rundgang die Besichtigung?
Nein. Er hilft bei der Auswahl, eine persönliche Besichtigung und unabhängige technische Prüfung können vor einer verbindlichen Entscheidung weiterhin sinnvoll sein.
Quellen: spanische Verwaltung und BOE, geprüft am 31. Oktober 2026. Allgemeine Verkaufsinformation ohne Preis- oder Zeitgarantie. Symbolfoto mit Schlüsseln: Nenad Stojković (Shixart1985), Wikimedia Commons, CC BY 2.0; Anzeigeausschnitt. Es zeigt nicht das angebotene Objekt.
